Im Original: Duell vor der Thüringer Landtagswahl (11.04.2024, welt.tv)

Interessanter Schlagabtausch zwischen den Spitzenkandidaten der in den Umfragen führenden Parteien. Ein bestens vorbereiteter CDU-Landesvorsitzender Mario Voigt trifft auf Björn Höcke von der AfD. Der - fünf Monate vor der Thüringer Landtagswahl - an diesem Abend zunächst durchaus punkten kann. Migration, EU, Steuerverschwendung, das Erbe von Angela Merkel. Mit zunehmender Diskussion aber mehr als blass, gar fahrig wirkt. So kann er sich an Passagen seines eigenen Buches nicht mehr erinnern, findet keine Antworten auf Vorhaltungen die ihm sein Kontrahent macht. Bei all dem machen die beiden WELT-Moderatoren einen guten Job. 71 Minuten, die es in sich hatten.

Hier ein paar andere Einschätzungen dazu:
taz: "Nicht gelugen, ihn zu entlarven"
Tagesschau: Duell ohne Gewinner 
Cicero: Zwischen Gehacktes Brötchen und Geopolitik

Wer sich ein eigenes Urteil bilden will, schaut selbst:

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TV-Tipp: Ukrainer auf der Flucht vor dem Militärdienst (30 min, 2024, arte)

In den Krieg ziehen. Das Land verteidigen. Warum? Fast 700.000 Männer haben - nach inoffiziellen Schätzungen - die Ukraine nach dem Angriff Russlands verlassen. Einer der Gründe: sie wollen nicht zum Militärdienst. Nicht an die Front. Die Reportage widmet sich den Thema. Von verschiedenen Seiten. Sie gibt einen Einblick in ein brisanten Thema. In den Alltag eines Landes, bei dem grundlegende Menschenrechte mittlerweile selbst in Frage stehen. Und sei es das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

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Im Wortlaut: Vorführung von Daniela Klette zur Verkündung eines Haftbefehls

Vorführung von Daniela Klette zur Verkündung eines Haftbefehls

Ausgabejahr 2024

Datum 07.03.2024

Vorführung von Daniela Klette zur Verkündung eines Haftbefehls

"Die Bundesanwaltschaft hat heute (7. März 2024) zur Eröffnung eines Haftbefehls vom 9. Mai 2018

die deutsche Staatsangehörige Daniela Klette

vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.

Die Beschuldigte ist des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft (§§ 211 Abs. 2, § 311 Abs. 1 a.F., §§ 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Daniela Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der terroristischen Vereinigung „Rote Armee Fraktion“ (RAF) an und beteiligte sich in der Zeit von Februar 1990 und März 1993 an drei Anschlägen der „RAF“:

Am Morgen des 25. Februar 1990 unternahm die Beschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der „RAF“ als „Kämpfende Einheit Febe Elisabeth“ den Versuch, im Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank AG in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Hierzu stellten Mitglieder des Kommandos einen mit Doubletten-Kennzeichen versehenen PKW VW Golf im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 45,05 kg Sprengstoff. Im Falle einer Detonation hätte die Druckwelle den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten. Eine Explosion, bei der die Bediensteten hätten zu Tode kommen können, unterblieb nur deshalb, weil die Zündvorrichtung versagte.

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