Im Wortlaut: Festnahme wegen Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Vereinigung (09.11.2024)
Datum 09.11.2024
Festnahme wegen Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (8. November 2024) auf Grundlage zweier Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2021 und 5. April 2024
den deutschen Staatsangehörigen Johann G.
im Zug von Erfurt nach Gera durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich in mehreren Fällen an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB) zur Last gelegt.
1. Im Haftbefehl vom 24. März 2021 ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:
Johann G. gehört einer in und um Leipzig gegründeten Vereinigung an, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilen. Dies schließt insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. Die auch überregional vernetzte Vereinigung führte in den Jahren 2019 und 2020 gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Johann G. nahm an der Seite der gesondert verfolgten Lina E. (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021) innerhalb der Vereinigung eine herausgehobene Stellung ein und beteiligte sich persönlich an folgenden Gewalttaten: