Webvideo: Die Vernehmungen des Stephan Ernst (STRG_F, Funk, ARD/ZDF) - Reblog
29.07.2020 (update 31.07.2020)
Auszüge aus den Vernehmungen von Stephan Ernst. Dem vorgeworfen wird, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in der Nacht auf den 02.06.2019 umgebracht zu haben. Die Videomitschnitte zeigen Auszüge aus seinen Vernehmungen am 25.06.2019 und am 08.01.2020. Sie wurden durch Mitarbeiter des NDR für das ARD/ZDF-Onlinevideoportal FUNK (STRG_F) gekürzt und redaktionell bearbeitet. Die Videomitschnitte seien 'Dokumente der Zeitgeschichte', so begründet Dietmar Schiffermüller, Redaktionsleiter der Sendung die Veröffentlichung in einem Gespräch mit 'Übermedien'.
Die vollständigen Videos wurden in den ersten Tagen des 'Lübcke-Prozessen' vor Gericht den Verfahrensbeteiligten vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt (Main) vorgespielt. Sie gelten damit als eingeführte Beweismittel in einem Prozess, in dem bisher noch kein Urteil gesprochen wurde. In den Videos zu sehen: die verschiedenen Versionen, in denen Stephan Ernst seine Tatbeteiligung beschreibt. Aber auch, was zu seiner (erneuten) Radikalisierung in den Jahren 2014 bis 2016 geführt haben soll. Nachdem er vorher - so seine Aussagen gegenüber den Ermittlern im Video - eine Art 'bürgerliches Leben' geführt hat.
Die Veröffentlichung von Vernehmungsausschnitten des Tatverdächtigen im laufenden Prozess hat zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion geführt. Während verschiedene Publizisten davor waren, Stephan Ernst im Nachhinein eine öffentliche Bühne zu bieten, sieht sein Verteidiger Mustafa Kaplan ihn: "An den Pranger gestellt."
Nachtrag: Vor Prozessen ist es üblich, dass alle Verfahrensbeteiligte - auch die Anwälte der Nebenkläger - im Sinne eines fairen Verfahrens, die wesentlichsten Beweismittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Auszüge aus den Vernehmungen von Stephan Ernst. Dem vorgeworfen wird, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in der Nacht auf den 02.06.2019 umgebracht zu haben. Die Videomitschnitte zeigen Auszüge aus seinen Vernehmungen am 25.06.2019 und am 08.01.2020. Sie wurden durch Mitarbeiter des NDR für das ARD/ZDF-Onlinevideoportal FUNK (STRG_F) gekürzt und redaktionell bearbeitet. Die Videomitschnitte seien 'Dokumente der Zeitgeschichte', so begründet Dietmar Schiffermüller, Redaktionsleiter der Sendung die Veröffentlichung in einem Gespräch mit 'Übermedien'.
Die vollständigen Videos wurden in den ersten Tagen des 'Lübcke-Prozessen' vor Gericht den Verfahrensbeteiligten vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt (Main) vorgespielt. Sie gelten damit als eingeführte Beweismittel in einem Prozess, in dem bisher noch kein Urteil gesprochen wurde. In den Videos zu sehen: die verschiedenen Versionen, in denen Stephan Ernst seine Tatbeteiligung beschreibt. Aber auch, was zu seiner (erneuten) Radikalisierung in den Jahren 2014 bis 2016 geführt haben soll. Nachdem er vorher - so seine Aussagen gegenüber den Ermittlern im Video - eine Art 'bürgerliches Leben' geführt hat.
Die Veröffentlichung von Vernehmungsausschnitten des Tatverdächtigen im laufenden Prozess hat zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion geführt. Während verschiedene Publizisten davor waren, Stephan Ernst im Nachhinein eine öffentliche Bühne zu bieten, sieht sein Verteidiger Mustafa Kaplan ihn: "An den Pranger gestellt."
Nachtrag: Vor Prozessen ist es üblich, dass alle Verfahrensbeteiligte - auch die Anwälte der Nebenkläger - im Sinne eines fairen Verfahrens, die wesentlichsten Beweismittel zur Verfügung gestellt bekommen.