Unwissenheit oder Vorsatz?
Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer aus Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern vor dem Hintergrund eines verschleierten Dopingsfalls
von Ralf Meutgens
26.09.2010 - Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, abgegeben im Namen der
Bundesregierung, beliefen sich die Bundesmittel für den BDR für die
Jahre 2004 bis 2010 auf rund 17,2 Millionen Euro. Für die Jahre 2004 bis
2009 erhielt Burckhard Bremer als Sportdirektor des BDR insgesamt rund
440.000 Euro. Allein für dieses Jahr beläuft sich sein Gehalt, das
vollständig aus Steuermitteln bezahlt wird, auf 89.000 Euro. Die Frage,
ob die Bundesregierung im Vorfeld der letzten Vertragsverlängerung des
Sportdirektors Bremer Kenntnisse über diese Ereignisse hatte, wird
verneint. Dabei waren die Vorwürfe gegen Bremer bereits lange zuvor in
den Medien thematisiert worden. Sie führten unter anderem zum Rücktritt
der damaligen BDR-Präsidentin Sylvia Schenk.
Bezahlung eines Funktionärs des Bundes Deutscher Radfahrer aus Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern vor dem Hintergrund eines verschleierten Dopingsfalls
von Ralf Meutgens
26.09.2010 - Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, abgegeben im Namen der Bundesregierung, beliefen sich die Bundesmittel für den BDR für die Jahre 2004 bis 2010 auf rund 17,2 Millionen Euro. Für die Jahre 2004 bis 2009 erhielt Burckhard Bremer als Sportdirektor des BDR insgesamt rund 440.000 Euro. Allein für dieses Jahr beläuft sich sein Gehalt, das vollständig aus Steuermitteln bezahlt wird, auf 89.000 Euro. Die Frage, ob die Bundesregierung im Vorfeld der letzten Vertragsverlängerung des Sportdirektors Bremer Kenntnisse über diese Ereignisse hatte, wird verneint. Dabei waren die Vorwürfe gegen Bremer bereits lange zuvor in den Medien thematisiert worden. Sie führten unter anderem zum Rücktritt der damaligen BDR-Präsidentin Sylvia Schenk.
Unabhängig von
einer Kenntnis führt die Bundesregierung weiter an, dem BDR habe im
genannten Zeitraum nicht der Vorwurf gemacht werden können, nicht alle
arbeitsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Dies sei jedoch
Voraussetzung für eine zuwendungsrechtliche Sanktion gewesen. Zudem wird
auf die Autonomie des Sports hinsichtlich der Auswahl und Einstellung
von Personal, das aus Bundesmitteln finanziert wird, verwiesen.
Auf
die Frage nach möglichen Konsequenzen aus diesem Fall, wird auf die
Prüfung des BDR durch einen unabhängigen Juristen verwiesen. Danach
werde das Innenministerium prüfen, inwieweit zuwendungsrechtliche
Konsequenzen angezeigt sind. Offenbar sehen die maßgeblichen
Förderrichtlinien erst seit November 2008 vor, dass die
Bundessportverbände uneingeschränkt aktiv bei der Dopingbekämpfung
mitwirken müssen, bevor es zu einer Rückzahlungsforderung kommen kann.
Für
den Grünen-Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann ist es ein Skandal,
dass eine derart hohe Summe an öffentlichen Mitteln für einen seit lange
umstrittenen Sportfunktionär wie Bremer gezahlt wurde und seitens der
Bundesregierung bis heute behauptet wird, man habe von den Vorwürfen
nichts gewusst. Gleichzeitig äußert er aber auch die Hoffnung, dass es
in diesem Fall nun endlich einmal zu einer deutlichen Rückzahlung durch
einen Sportverband wegen mangelnder Konsequenz im Umgang mit der
Dopingproblematik kommt.
Ob jemand prüft, wie unabhängig der BDR
sich jetzt selbst überprüft, war nicht Gegenstand dieser Anfrage. Auch
eine arbeitsrechtliche Bewertung dürfte nicht ausreichend sein, denn zum
Zeitpunkt der Vertragsverlängerung mussten die Vorwürfe gegen Bremer
hinlänglich bekannt sein. Diese Verlängehttp://www.sportspool.tv/administrator/index2.php?option=com_content§ionid=0&task=edit&hidemainmenu=1&id=429rung, so wird kolportiert, soll
BDR-Präsident Rudolf Scharping, in einer Blitzaktion im Präsidium
vollzogen haben.
Alles in allem dürften seit dem Jahr 2000 rund
800.000 Euro an Steuermitteln für einen in dieser Weise agierenden
Radsportfunktionär geflossen sein. Jetzt bleibt abzuwarten, wie
ernsthaft das Innenministerium Interesse an der Zukunft des Sports hat.
LINK: Deutscher Bundestag - Drucksache 17/2873
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann ..... und der Fraktion Bündnis 90 / Grüne