Fußballfans: Die umstrittene Datei 'Gewalttäter Sport'
von Fred Kowasch
Seit Ende Januar ist bekannt, welche Merkmale von Menschen deutsche Sicherheitsbehörden in ihrer Datei 'Gewalttäter Sport' erfassen. Es ist - um dies einmal klar zu formulieren - eines Rechtsstaates unwürdig. In der Datei werden Fußballfans erfasst, wenn sie mal in eine Personenkontrolle gekommen sind. Dieses kann - zum Beispiel auf Auswärtsfahrten schon einmal passieren.
Da werden sensible, persönliche Daten von Menschen erhoben, gegen die weder ein Einmittlungs- , noch ein Strafverfahren lief. Nur weil die Behörden davon ausgehen, dass "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Bündnisgrünen heisst." Diesen schwammigen Begriff gibt es im bundesdeutschen Polizeirecht schon länger. Nicht selten wurde er - als Begründung für die Einschränkungen von Bürgerrechten - in den letzten Jahren durch verschiedene Landesverfassungsgerichte kassiert.
Seit Ende Januar ist bekannt, welche Merkmale von Menschen deutsche Sicherheitsbehörden in ihrer Datei 'Gewalttäter Sport' erfassen. Es ist - um dies einmal klar zu formulieren - eines Rechtsstaates unwürdig. In der Datei werden Fußballfans erfasst, wenn sie mal in eine Personenkontrolle gekommen sind. Dieses kann - zum Beispiel auf Auswärtsfahrten schon einmal passieren.
Da werden sensible, persönliche Daten von Menschen erhoben, gegen die weder ein Einmittlungs- , noch ein Strafverfahren lief. Nur weil die Behörden davon ausgehen, dass "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Bündnisgrünen heisst." Diesen schwammigen Begriff gibt es im bundesdeutschen Polizeirecht schon länger. Nicht selten wurde er - als Begründung für die Einschränkungen von Bürgerrechten - in den letzten Jahren durch verschiedene Landesverfassungsgerichte kassiert.
"Personenbeschreibung beinhaltet:
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Gestalt
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Größe/ArtderFeststellung
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Gewicht
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Scheinbares Alter
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Äußere Erscheinung
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Körperliche Merkmale
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Tätowierungen
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Schuhgröße
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Stimme / Sprachmerkmale
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Mundart
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Fremdsprachen
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Anderepersonenbezogene Merkmale
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Lichtbild
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Aktenführende Dienststelle
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Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zur Personenbeschreibung).
Zusätzliche Personeninformationen sind:
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Erlernter Beruf
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Ausgeübte Tätigkeit
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Spezielle Kenntnisse / Fertigkeiten
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Kriminologische Kurzbeschreibung
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Letzte(r) Aufenthaltsort(e)
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BKBl-Ausschreibung
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Angaben zur Gruppenzugehörigkeit (Name der Gruppe, Funktion in der Gruppe, Sitz der Gruppe)
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Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zum Beruf und zur Gruppe)."
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810908.pdf