+ Dokumentarfilm + 'Inside HogeSa' - Von der Strasse ins Parlament (92 min, interpol.tv, 2018) +


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Köln, am letzten Oktobersonntag 2014. Tausende von muskelbepackten Männern, die unter dem Motto 'Hooligans gegen Salafisten' (HogeSa) durch die Kölner Innenstadt ziehen. Hooligans, Türsteher, Rocker, Rechtsradikale. Die Demonstration endet in Ausschreitungen am Hauptbahnhof. Tagelang bestimmen die Ereignisse von Köln, bestimmt das Bild vom umgekippten Polizeibus, die Schlagzeilen. Die Öffentlichkeit fragt sich seither: wie konnte dies passieren? Warum haben die Sicherheitsbehörden geschlafen?

In der Folgezeit dominieren - in Ost wie West - 'Pegida'-Demonstrationen das Straßenbild. Im Herbst 2017 schließlich zieht die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag ein. Politikwissenschaftler und LKA-Ermittler sind sich einig: 'HogeSa' hat für diese Entwicklung den direkten Anstoß gegeben.



In 'Inside HogeSa - Von der Straße ins Parlament' begleiten wir die Protagonisten der Szene vier Jahre lang. Zum ersten Mal reden rechte Hooligans,'Nationale Sozialisten' und 'Pegida'-Vertreter offen vor der Kamera. Ein 92-Minuten-langer Dokumentarfilm, der einen Einblick in eine Szene gibt, den es so vorher noch nicht gab. Der durchaus schockieren kann.

Wen der Trailer neugierig gemacht hat, kann sich gern den kompletten Film ansehen. Er kostet 4,99 (Ausleihe 48 Stunden) und 9,99 Euro (all). Zusätzlich bekommt er dann bei VIMEO die Interviews mit Tatjana Festerling und 'Captain Flubber' in voller Länge zu sehen. Der Film wurde von uns mit 10.000 Euro selbst finanziert. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir auf eine Filmförderung und die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Sender verzichtet.

Fußballfans: Die umstrittene Datei 'Gewalttäter Sport'

von Fred Kowasch

Seit Ende Januar ist bekannt, welche Merkmale von Menschen deutsche Sicherheitsbehörden in ihrer Datei 'Gewalttäter Sport' erfassen. Es ist - um dies einmal klar zu formulieren - eines Rechtsstaates unwürdig. In der Datei werden Fußballfans erfasst, wenn sie mal in eine Personenkontrolle gekommen sind. Dieses kann - zum Beispiel auf Auswärtsfahrten schon einmal passieren.

Da werden sensible, persönliche Daten von Menschen erhoben, gegen die weder ein Einmittlungs- , noch ein Strafverfahren lief. Nur weil die Behörden davon ausgehen, dass "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden" wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarischen Anfrage der Bündnisgrünen heisst." Diesen schwammigen Begriff gibt es im bundesdeutschen Polizeirecht schon länger. Nicht selten wurde er - als Begründung für die Einschränkungen von Bürgerrechten - in den letzten Jahren durch verschiedene Landesverfassungsgerichte kassiert.

    "Personenbeschreibung beinhaltet:
  •   Gestalt
  •   Größe/ArtderFeststellung
  •   Gewicht
  •   Scheinbares Alter
  •   Äußere Erscheinung
  •   Körperliche Merkmale
  •   Tätowierungen
  •   Schuhgröße
  •   Stimme / Sprachmerkmale
  •   Mundart
  •   Fremdsprachen
  •   Anderepersonenbezogene Merkmale
  •   Lichtbild
  •   Aktenführende Dienststelle
  • Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zur Personenbeschreibung). 



    Zusätzliche Personeninformationen sind: 

  •   Erlernter Beruf
  •   Ausgeübte Tätigkeit
  •   Spezielle Kenntnisse / Fertigkeiten
  •   Kriminologische Kurzbeschreibung
  •   Letzte(r) Aufenthaltsort(e)
  •   BKBl-Ausschreibung
  •   Angaben zur Gruppenzugehörigkeit (Name der Gruppe, Funktion in der Gruppe, Sitz der Gruppe)
  •   Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zum Beruf und zur Gruppe)."


    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810908.pdf 

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