Im Wortlaut: Doping in Freiburg - Das nächste Gutachten

Andreas Singler. Und Lisa Heitner. Sie liefern und liefern ....

"Dass die Ärzte so glimpflich aus dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen sie hervorgegangen sind, muss bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der Rekonstruktion konkreter Dopinghandlungen ebenfalls verwundern. Denn wo Zeugenaussagen dann doch einmal vorlagen, wurden sie teils so lange kleingearbeitet und ohne überzeugende Gründe als Beweismittel ausgeschlossen bis zuletzt eben kaum etwas an konkreten Vorwürfen mehr übrig blieb. Insofern erscheint der stereotype Verweis auf die angeblich alle Information unterdrückende subkulturelle Omerta des Radsports von den Strafverfolgungsbehörden bisweilen auch als Ausrede für eigene Versäumnisse missbraucht zu werden. Die Einstellungsverfügung im Verfahren gegen Schmid und Heinrich knüpft teilweise insofern an eine gewisse unrühmliche rechtspflegerische Tradition an, die in Freiburg in Bezug auf Doping und Medikamentenmissbrauch seit Jahrzehnten immer wieder zu beklagen ist."

Quelle: http://www.uni-freiburg.de/universitaet/einzelgutachten/gutachten-telekom-vorbehaltlich-des-beschwerdeverfahrens.pdf

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'Team Telekom': Dopingaufklärer kritisiert Freiburger Oberstaatsanwalt

Eine Analyse von Fred Kowasch

Mehr als sechs Jahre hat es gedauert. Jetzt sind die ersten Berichte der 'Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin' fertig gestellt und von der Universität freigegeben worden. Sie hat dafür eigens eine Webseite eingerichtet. Und gleich der erste Bericht hat es in sich.

In ihm übt der Gutachter Professor Heinz Schöch deutliche Kritik an den Einstellungen der Doping-Ermittlungen gegen die beiden 'Team Telekom' und 'Team T-Mobile' Ärzte Dr. Lothar Heinrich und Prof. Dr. Andeas Schmid am 17. Juli 2012 durch die Freiburger Staatsanwaltschaft. Direkt gemeint ist die Arbeit des ermittelnden Oberstaatsanwaltes Christoph Frank. Wörtlich heißt es in dem Schöch-Gutachten:

"Es ist bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft diese spektakulären Fälle nicht zu einer Anklage genutzt hat, um eine gerichtliche Klärung über der Grenzen der Einwilligung beim Blutdoping herbeizuführen. In diesem Punkt hatte man nämlich klare Beweise und stieß nicht – wie Oberstaatsanwalt Frank in der Pressekonferenz am 12.09.2012 beklagte – auf eine sich erfolgreich abschottende Szene und die „Mauer des Schweigens in der Radsport- und Ärzteszene."
(Seite 50, Schöch-Gutachten)

Diese Einschätzung deckt sich mit meiner Beurteilung vor dreieinhalb Jahren. Schon damals konnte ich die Einstellung der Ermittlungen ohne Anklageerhebung wegen Körperverletzung nicht nachvollziehen. Während der Recherche zu diesem Thema für die WDR-Sendung 'Sport inside' und die ARD-Sportschau hatte ich in den Jahren 2008 bis 2012 mehrfach persönlich mit dem ermittelnden Oberstaatsanwalt Christoph Frank zu tun. Schon damals kam mir seine Ermittlungsarbeit seltsam uninspiriert vor. Nach eigener Aussage arbeitete Frank im Wesentlichen an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag an der Aufklärung des Telekom-Dopings. Den Rest der Zeit verbrachte Frank, wie er freimütig einräumte, mit Terminen, die er als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes auszuüben hatte.

Christoph Frank ist seit April 2012 Vorsitzender der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Dopingkriminalität in Baden-Württemberg.

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BISp-Experten: Keine Doping-Studie dieser Art mehr

Anfang Dezember 2014
Organisiertes Staatsdoping auch in der BRD, die Fußballnationalmannschaft 'präpariert', Olympiamedaillen durch Betrug errungen. Was gab es im Sommer 2013 nicht alles für Schlagzeilen, was für eine mediale Aufregung. Dennoch: die redaktionellen Beiträge offenbarten inhaltliches Nix Neues. 

Kleine Anfrage seite 18 ausrissDen 'kalten Kaffee' aufgegossen, hatten Wissenschaftler, die im Auftrag der Humboldt-Uni (und versehen mit 550.000 Euro an Staatsgeldern) das Thema Doping-West aufklären sollten. Bis auf ein paar bizarre Geschichten aus der Zeit des Kalten Krieges kam wenig heraus. Um die Zeit nach der deutschen Einheit kümmerten sich die Wissenschaftler nicht. Das Geld wäre ausgegangen.

Jetzt bescheinigen Experten des Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) den Berliner Forschern grundlegende methodische Fehler. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der 'Linken'-Bundestagsfraktion hervor. Darin heisst es: Wissenschaftliche Standards seien nicht eingehalten, das "Ziel einer strukturierten Darstellung der Dopingpraxis .... verfehlt worden." Und sie empfehlen: keine weitere Studie dieser Art für die Dopingpraxis ins West und Ost nach 1990 zu erstellen. 

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Der Fall Pechstein: Die Medien, der CAS und die Glaubwürdigkeit (Reblog)

von Fred Kowasch

cp zweite pk pechstein120.01.2015 (update 14.02.2015)
Der Internationale Sportgerichtshof CAS. Wahrheitsfindung geht dort so: die eine Partei stellt ihren Richter auf, die andere Partei den anderen. Dann wird sich zusammengesetzt und aus einer Liste von CAS-Richtern (die meist Rechtsanwälte sind) ein Vorsitzender Richter ausgewählt. Diese Kungelei soll dann der Wahrheitsfindung dienen, geht aber selten gut.

Nun wird - endlich einmal - die Arbeit des CAS thematisiert und diskutiert. Denn das was da läuft, ist juristisch alles andere als sauber. Man nehme - zum Beispiel - die Entscheidung im Fall Pechstein (pdf) vom 25. November 2009. Wer sich die Mühe macht, diese 63 Seiten durchzulesen und mit klarem Verstand zu reflektieren, merkt: hier stimmt etwas nicht. Man wird den Eindruck nicht los: hier wurde bei der Wahrheitsfindung Recht gebogen, ein Urteil entsprechend 'zusammen gezimmert'. Nur rannte man in der Vergangenheit mit dieser Sichtweise nicht gerade offene Redaktionstüren ein ....

Bedenklicher noch: im Gespräch mit Kollegen - die über den Fall berichteten - kam heraus: sie hatten das Urteil nicht einmal gelesen. Unbegreiflich deshalb, auf welcher Grundlage sie zum Fall Pechstein öffentlich so klar Position beziehen konnten.

Nun gibt es eine interessante Dokumentation vom mdr. Neben dem Autor Tom Scheunemann hat mein Kollege Ralf Meutgens daran mitgewirkt. Der Film wirft - erstmals im TV - deutliche Fragen zur Funktionsweise des CAS auf. Wie unabhängig er arbeitet, wie unabhängig seine Richter sind. Zum Beispiel der Deutsche Dirk-Reiner Martens. Sonst CAS-Richter, wirkte er jüngst als Rechtsanwalt in einem aufsehenerregenden Prozeß mit. Vor dem Münchener Landgericht vertrat er den Internationalen Eisschnelllaufverband (ISU) im Verfahren gegen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Sorgt dass für Glaubwürdigkeit?

update vom 14.02.2015:
Unter der Überschrift "Autonomie des Sports gefährdet" schreibt Rechtsprofessor Ulrich Haas in der Neuen Züricher Zeitung über den CAS. Wie notwendig er sei, wie unabhängig er arbeitet. Gleichzeitig weist weder die Zeitung, noch der Autor darauf hin, dass Ulrich Haas seit 2002 als Richter am CAS arbeitet. Er de facto 'In eigener Sache' schreibt.  Sorgt dass für Glaubwürdigkeit?

Es ist an der Zeit, den CAS und seine Richter einmal genauer unter die Lupe zu nehmen!

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Doping-Studie: "Filmprojektor, Leinwand, Sexfilme"

barAugust 2013
Man kann sagen was man will: eines ragt dann doch noch heraus, aus der viel diskutierten Studie über das Doping in der BRD. Es ist ein Forschungsauftrag an das Bundesinstitus für Sportwissenschaft (BISp) vom 31. August 1973. Hier geht es um eine Studie mit dem Titel „Begleituntersuchung zur Wirkung von anabolen Steroiden auf die sexuelle Reaktionsbereitschaft des Sportlers“. Im 804-Seiten-Bericht der Forscher der Berliner Humboldt-Universität, kurz auch die 'Porno-Studie' genannt. 

Vor fast 40 Jahren wollten westdeutsche Wissenschaftler untersuchen, welchen Einfluß Anabolika auf den männlichen Sexualtrieb hat. Das Vorhaben wurde vom bundesdeutschen Steuerzahler mit 24.000 DM unterstützt und wurde bisher noch nie veröffentlicht.

Von breiten öffentlichen Interesse dürfte hierbei sein, dass 500 DM für die "Beschaffung von Filmen" ausgegeben werden sollte. Einem Zeitzeugenbericht zur Folge, auf den sich die Wissenschaftler der HU Berlin berufen, wurden die Pornofilme damals vom Landeskriminalamt Düsseldorf ausgeliehen. Pornofilme, waren zu dieser Zeit in der BRD verboten.

„Den Versuchspersonen wird jeweils einzeln eine standardisierte Reizserie – Sexuelle Filmszenen – vorgeführt. Die während der Darbietung mit dem Phallographen gemessenen Peniserektionen werden auf einen Langsamschreiber übertragen und graphisch registriert."

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