Im Wortlaut: Datenschutz und Dopingbekämpfung

".... Die Meldepflichten führen dazu, dass die Personen faktisch an der Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte gehindert oder zumindest massiv behindert sind bzw. werden können. Erfasst werden auch grundrechtlich besonders geschützte Aktivitäten, etwa die Teilnahme an einer Demonstration oder an einer politischen Versammlung, die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe oder der Besuch eines Gottesdienstes. Urlaub ist nicht vorgesehen; auch während einer Urlaubszeit bzw. -reise bestehen uneingeschränkt die Meldepflichten.

 

Die Regelungen differenzieren nicht oder nur sehr pauschal nach der Doping-Relevanz des jeweiligen Sportart und dem Niveau, auf dem der Sport ausgeübt wird. Sie orientieren sich durchgängig ausschließlich an einer mutmaßlichen Effizienz der Maßnahmen, für die kein Beleg beigebracht wird, und nicht an der Erforderlichkeit und Angemessenheit des Anti-Doping-Systems. ...."

 

Quelle: Datenschutz und Dopingbekämpfung -
Wagner, Edgar und Weichert, Thilo - Mainz/Kiel 26.07.2011

 

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