+ Dokumentarfilm + 'Inside HogeSa' - Von der Strasse ins Parlament (92 min, interpool.tv, 2018) +


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Köln, am letzten Oktobersonntag 2014. Tausende von muskelbepackten Männern, die unter dem Motto 'Hooligans gegen Salafisten' (HogeSa) durch die Kölner Innenstadt ziehen. Hooligans, Türsteher, Rocker, Rechtsradikale. Die Demonstration endet in Ausschreitungen am Hauptbahnhof. Tagelang bestimmen die Ereignisse von Köln, bestimmt das Bild vom umgekippten Polizeibus, die Schlagzeilen. Die Öffentlichkeit fragt sich seither: wie konnte dies passieren? Warum haben die Sicherheitsbehörden geschlafen?

In der Folgezeit dominieren - in Ost wie West - 'Pegida'-Demonstrationen das Straßenbild. Im Herbst 2017 schließlich zieht die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag ein. Politikwissenschaftler und LKA-Ermittler sind sich einig: 'HogeSa' hat für diese Entwicklung den direkten Anstoß gegeben.



In 'Inside HogeSa - Von der Straße ins Parlament' begleiten wir die Protagonisten der Szene vier Jahre lang. Zum ersten Mal reden rechte Hooligans,'Nationale Sozialisten' und 'Pegida'-Vertreter offen vor der Kamera. Ein 92-Minuten-langer Dokumentarfilm, der einen Einblick in eine Szene gibt, den es so vorher noch nicht gab. Der durchaus schockieren kann.

Wen der Trailer neugierig gemacht hat, kann sich gern den kompletten Film ansehen. Er kostet 4,99 (Ausleihe 48 Stunden) und 9,99 Euro (all). Zusätzlich bekommt er dann bei VIMEO die Interviews mit Tatjana Festerling und 'Captain Flubber' in voller Länge zu sehen. Der Film wurde von uns mit 10.000 Euro selbst finanziert. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir auf eine Filmförderung und die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Sender verzichtet.

Willkür statt Rechtsstaat

05. Juli 2010 (update)
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jahrelang drei Personen aus der Berliner linksradikalen Szene "rechtswidrig" überwacht. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, die auch im Internet veröffentlicht wurde.

black_blog_g8Die drei Berliner standen im Verdacht Mitglieder der 'militanten Gruppe' gewesen zu sein. Bei ihnen wurden von 2001 bis 2006 durch das BKA Telefone und Handys abgehört, E-Mails überwacht, Kontodaten gespeichert und Hauseingänge gefilmt. Außerdem brachten die Ermittler, über 20 Monate lang, einen GPS-Peilsender an einem Auto an.

Diese von der Generalbundesanwaltschaft angeordnete Überwachung durch das BKA ging auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) aus den Jahren 2001 und 2002 zurück. In zwei abgehörten Telefonaten und einer abgefangenen SMS soll ein Verdächtiger Gewalt - auch gegen öffentliche Einrichtungen - gutgeheißen haben. Allein dies begründete für die Ermittler bereits den Verdacht auf Mitgliedschaft in der 'militanten gruppe'.

Genehmigt wurden in der Folge
39 (!!) verschiedene Überwachungsvorgänge. Alle von einem einzelnen Ermittlungsrichter. Der erste Beschluß datiert auf den 24. Juli 2001. "Bereits bei der ersten Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs .... lag ein .... ausreichender Tatverdacht nicht vor", urteilen dazu heute die BGH-Richter.

Sie zitieren weiterhin aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes vom 14. Januar 2002, in dem es heißt: "Es ergaben sich durch die Telefonüberwachunsmaßnahmen werder Hinweise darauf, dass U. Mitglied der 'militante(n) gruppe (mg) ist, noch dass er Straftaten begangen hat." Dennoch erfolgten jahrelang mehr als zwei Dutzend weitere Anordnungen auf Überwachungsmaßnahmen. Alle angeordnet durch den selben Richter beim Generalbundesanwalt.

Bleiben Fragen:

  • Wieso erteilt lediglich ein einzelner Richter die Genehmigung für derart umfangreiche Überwachungsmaßnahmen?
  • Von wem wurde sein Handeln kontrolliert?
  • Wer wird für diese jahrelangen staatlichen Willkürmaßnahmen zur Verantwortung gezogen?
  • Welche Rolle spielte der Generalbundesanwalt?
  • In welcher Form kam die aufsichtführende Behörde, das Bundesjustizministerium, ihren Aufsichtspflichten nach?

Bereits vor zwei Jahren hatte der BGH Ermittlungen bundesdeutscher Behörden gegen die linksradikale Szene als rechtswidrig bezeichnet. Er bezog sich damals auf Razzien gegen G8-Gegner am 9. Mai 2007. Im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm wurden damals mehr als 40 Wohnungen durchsucht.

pdf BGH_Urteil_zu_Militante_Gruppe_11032010

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