Im Wortlaut: "Bei .... Zeitgleichheit entscheidet das Los."

"Presseinformation im Akkreditierungsverfahren gegen C. Wulff u. a.

Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover im Verfahren 40 KLs 6/13 wurden nunmehr wie folgt bestimmt:

Donnerstag, 14.11.2013 um 10:00 Uhr in Saal 127 mit Fortsetzungen (jeweils um 09:00 Uhr) am 21.11.2013, 27.11.2013, 28.11.2013, 05.12.2013, 11.12.2013, 12.12.2013, 19.12.2013, 02.01.2014, 09.01.2014, 22.01.2014, 06.02.2014, 20.02.2014, 27.02.2014, 05.03.2014, 06.03.2014, 12.03.2014, 13.03.2014, 19.03.2014, 20.03.2014, 27.03.2014 und 02.04.2014.

Die bisherigen Anfragen haben gezeigt, dass ein erhebliches Interesse an der Berichterstattung seitens Presse, Rundfunk und Fernsehen besteht. Mit Verfügung vom heutigen Tage hat der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer folgende, die Akkreditierung betreffende Regelungen getroffen:

1. Akkreditierung: Da Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einem Presseausweis oder anderem geeigneten Nachweis legitimieren, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen die Plätze im vorderen Bereich des Zuhörerraums im Sitzungssaal zur Verfügung. Insgesamt sind 70 Plätze für Medienvertreter vorhanden.

2. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 07.10.2013 um 10.30 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Akkreditierungen werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

 

Das Akkreditierungsverfahren endet am10.10.2013um13.00 Uhr.Nach Ablauf der Frist sind keine Dauerakkreditierungen für das Verfahren mehr möglich.

 

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per Telefax möglich. Sie sind ausschließlich an die Rufnummer 0511/347-4504 zu richten. Akkreditierungsgesuche an sonstige Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen.

Für die Akkreditierung ist das auf der Homepage des Landgerichts Hannover bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Im Formular ist auch anzugeben, für welches der ausgeschriebenen Kontingente eine Akkreditierung erfolgen soll. Dabei kann sich jedes Presseorgan nur für eines der Kontingente bewerben.

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden wie folgt auf nachfolgende Kontingente verteilt:

a) Deutsche Print- und Online-Medien - 30 Plätze

davon

aa) Tageszeitungen

(I) regional

- Sitz in Hannover - 2 Plätze

- Sitz in Niedersachsen - 4 Plätze

(II) überregional

- Sitz in Deutschland außer Niedersachsen - 12 Plätze

bb) Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenmagazine - 12 Plätze

b) Deutsches Fernsehen - 10 Plätze

davon

aa) öffentlich-rechtlich - 4 Plätze

- regional (Studio in Niedersachsen) - 1 Platz

- überregional - 3 Plätze

bb) privatrechtlich - 6 Plätze

c) Deutscher Rundfunk - 10 Plätze

davon

aa) öffentlich-rechtlich - 5 Plätze

- regional (Studio in Nds.) - 1 Platz

- überregional - 4 Plätze

bb) privatrechtlich - 5 Plätze

- regional (Studio in Nds.) - 1 Platz

- überregional - 4 Plätze

d) Deutsche Nachrichten- und Presseagenturen - 6 Plätze

e) Freie Journalisten - 4 Plätze

f) Auslandsmedien - 5 Plätze

g) Verfügungskontingent (Poolführer, falls keine

Akkreditierung; Tagesinteressenten) - 5 Plätze

Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer 0511/347-4504. Bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Landgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Erfolgreich akkreditierte Pressevertreter erhalten an den Sitzungstagen am Haupteingang, nachdem sie sich mit amtlichem Lichtbildausweis und Genehmigung ausgewiesen haben, jeweils einen gerichtlichen Kontrollausweis, der am Ende des jeweiligen Sitzungstages wieder abzugeben ist.

Jedes fristgerecht akkreditierte Medium erhält nur einen Sitzplatz. Soweit einzelne Kontingente nicht ausgeschöpft worden sind, werden die freien Plätze dem Verfügungskontingent zugeschlagen. Für Plätze aus dem Verfügungskontingent können sich nicht akkreditierte Medienvertreter am jeweiligen Sitzungstag persönlich mit Presseausweis oder anderem geeigneten Nachweis jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bewerben. Dazu liegt am jeweiligen Sitzungstag eine Bewerbungsliste beim Pförtner aus. Die Zuteilung erfolgt, nachdem ggf. nicht akkreditierte Poolführer bedient sind, durch mich persönlich oder eine von mir ermächtigte Person.

...

Die vergebenen Sitzplätze sind am jeweiligen Verhandlungstag spätestens fünfzehn Minuten vor dem vorgesehenen Sitzungsbeginn einzunehmen. Ist ein Sitzplatz zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommen, wird er für diesen Tag ggf. an nicht akkreditierte anwesende Medienvertreter vergeben. Akkreditierte Journalisten können ihren Platz schriftlich an einen Journalisten eines anderen Mediums abgeben, wenn dies bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn der Pressestelle des Landgerichts unter Vorlage der erforderlichen Aus- und Nachweise (s. o.) angezeigt worden ist.

3. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) sowie vier Fotografen (zwei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung). Diese dürfen im Sitzungssaal an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer bzw. meiner Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Danach haben die Fernsehteams und Fotografen den Saal zu verlassen.

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären. Die Poolführer verpflichten sich schriftlich, auf entsprechende Aufforderung hin, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Auch die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer 0511/347-4504. Bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die Anzahl der mitwirkenden Personen ist spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn dem Pressesprecher mitzuteilen. Es bleibt vorbehalten, die Anzahl der Mitwirkenden zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu begrenzen.

Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal aufhalten, sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG zwingend geboten und verhältnismäßig.

Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Die unter 1.) und 3.) aufgeführten Pressevertreter erhalten Zugang zum Sitzungssaal durch den seitlichen Eingang im ersten Stock, wobei sie eine Eingangskontrolle zu passieren haben. Sie haben sich dort mit dem gerichtlichen Kontrollausweis sowie auf Verlangen auch mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen. Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- oder Fotoaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt nicht für das Equipment der zugelassenen Poolführer.

Sämtlichen Pressevertretern wird es untersagt, Gegenstände welcher Art auch immer, insbesondere Schreibwerkzeug o.Ä., an Personen im Zuschauerraum zu übergeben.

Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Wachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.

Ein Gerichtszeichner kann auf Antrag und nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung zum Saal zugelassen werden. Er unterliegt denselben Auflagen wie die Pressevertreter zu 1.) mit Ausnahme der für seine Berufsausübung erforderlichen Unterlagen und Gegenstände. Sollten mehrere Anträge von Gerichtszeichnern eingehen, entscheidet auch hier die Reihenfolge des Eingangs unter der Fax-Nr. 0511/347-4504innerhalb der o. g. Frist.

In Umsetzung dieser Verfügung wird am 07.10.2013 ab 10:30 Uhr die Rufnummer 0511/347-4504 bereit stehen, hinter die mehrere Leitungen geschaltet sind. Für die Akkreditierung ist das angehängte Formular zu verwenden. Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Pressestelle zeitnah über die erfolgte Zuteilung und das weitere Verfahren informieren. Bitte sehen Sie daher von weiteren Anfragen diesbezüglich ab.

Beachten Sie bitte, dass dem Akkreditierungsformular Anlagen in Form von Kopien des Presseausweises oder eines anderen geeigneten Nachweises und ein geeigneter Nachweis für den Sitz des Mediums beizufügen sind.

Dr. Grote

Vorsitzender Richter am Landgericht

Pressedezernent"


Quelle: Landgericht Hannover

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