+ Dokumentarfilm + 'Inside HogeSa' - Von der Strasse ins Parlament (92 min, interpool.tv, 2018) +


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Köln, am letzten Oktobersonntag 2014. Tausende von muskelbepackten Männern, die unter dem Motto 'Hooligans gegen Salafisten' (HogeSa) durch die Kölner Innenstadt ziehen. Hooligans, Türsteher, Rocker, Rechtsradikale. Die Demonstration endet in Ausschreitungen am Hauptbahnhof. Tagelang bestimmen die Ereignisse von Köln, bestimmt das Bild vom umgekippten Polizeibus, die Schlagzeilen. Die Öffentlichkeit fragt sich seither: wie konnte dies passieren? Warum haben die Sicherheitsbehörden geschlafen?

In der Folgezeit dominieren - in Ost wie West - 'Pegida'-Demonstrationen das Straßenbild. Im Herbst 2017 schließlich zieht die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag ein. Politikwissenschaftler und LKA-Ermittler sind sich einig: 'HogeSa' hat für diese Entwicklung den direkten Anstoß gegeben.



In 'Inside HogeSa - Von der Straße ins Parlament' begleiten wir die Protagonisten der Szene vier Jahre lang. Zum ersten Mal reden rechte Hooligans,'Nationale Sozialisten' und 'Pegida'-Vertreter offen vor der Kamera. Ein 92-Minuten-langer Dokumentarfilm, der einen Einblick in eine Szene gibt, den es so vorher noch nicht gab. Der durchaus schockieren kann.

Wen der Trailer neugierig gemacht hat, kann sich gern den kompletten Film ansehen. Er kostet 4,99 (Ausleihe 48 Stunden) und 9,99 Euro (all). Zusätzlich bekommt er dann bei VIMEO die Interviews mit Tatjana Festerling und 'Captain Flubber' in voller Länge zu sehen. Der Film wurde von uns mit 10.000 Euro selbst finanziert. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir auf eine Filmförderung und die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Sender verzichtet.

Im Wortlaut: Anklage gegen Christian Wulff und David Groenewold

"Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 12.04.2013

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute gegen Christian Wulff und David Groenewold Anklage vor dem Landgericht Hannover wegen des Vor­wurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung erhoben. David Groenewold wird darüber hinaus die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zur Last gelegt.

Mit der Anklage wird dem Angeschuldigten Groenewold vorgeworfen, im Rahmen des sog. „Oktoberfestbesuchs" in München vom 26. bis 28.09.2008 für Christian Wulff und seine Familie Hotel- und Kinder­betreuungskosten in Höhe von insgesamt 510,-- € sowie die Kosten für ein gemeinsames Abendessen mit den Eheleuten Wulff für 209,40 € und einen Festzeltbesuch mit diesen und 6 bis 7 weiteren Gästen für 3.209,-- € übernommen zu haben. Es erscheint als hinreichend wahrscheinlich, dass dies in der Absicht geschah, den Angeschuldigten Wulff zu motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films „John Rabe" einzusetzen. Konkrete Erkenntnisse liegen darüber vor, dass der Angeschuldigte Groenewold einen Tag nach dem „Oktoberfestbesuch" den Angeschuldigten Wulff schriftlich gebeten hat, sich bei dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, Herrn Peter Löscher, für eine Unterstützung einzusetzen.

 

Dem Angeschuldigten Wulff wird vorgeworfen, in Kenntnis und mit Billigung der Kostenübernahme durch den Angeschuldigten Groenewold schließlich dieser Bitte nachgekommen zu sein und in einem Schreiben vom 15.12.2008 an Peter Löscher um Unterstützung für das Filmprojekt geworben zu haben.

Der Angeschuldigte Groenewold ist zudem verdächtig, in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber dem Landgericht Köln eine falsche Versicherung an Eides Statt zu der Kostenübernahme bei dem „Oktoberfestbesuch" abgegeben zu haben.

Wegen der Vorkommnisse um die Finanzierung der sog. „Sylt-Urlaube" hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die von Christian Wulff und David Groenewold behaupteten Barzahlungen konnten nicht mit ausreichender Gewissheit widerlegt werden.

In der 79 Seiten umfassenden Anklageschrift werden 25 Zeugen und 7 Aktenordner mit ausgewerteten schriftlichen Unterlagen als Beweismittel aufgeführt.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Hannover.

Zum Hintergrund:

Geschütztes Rechtsgut der Bestechungsdelikte ist die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Der Tatbestand der Bestechlichkeit verlangt nicht, dass die Diensthandlung für sich rechtswidrig ist. Ausreichend ist bereits, dass die Entscheidungsfindung im Sinne des Vorteilsgebers beeinflusst wird. Dabei spielt der Wert der Zuwendung keine maßgebliche Rolle."

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