Anzeige gegen die Folterchefs

Am Dienstag wurde bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen den Ex-US-Verteidungsminister Donald Rumsfeld und weitere Angehörige der US-Administration eingereicht. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Internationale Menschenrechtsorganisationen verlangen, dass gegen die militärischen und zivilen Verantwortlichen für die Folterstrafen im "Krieg gegen den Terror" ermittelt wird. Zwölf Folterüberlebende aus den Gefänginissen Abu Ghraib und Guantanamo werden durch den Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck vertreten.
Am Dienstag wurde bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen den Ex-US-Verteidungsminister Donald Rumsfeld und weitere Angehörige der US-Administration eingereicht. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Internationale Menschenrechtsorganisationen verlangen, dass gegen die militärischen und zivilen Verantwortlichen für die Folterstrafen im "Krieg gegen den Terror" ermittelt wird. Zwölf Folterüberlebende aus den Gefänginissen Abu Ghraib und Guantanamo werden durch den Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck vertreten.

Sie berichten unter anderem von Schlägen, Schlaf- und Essensentzug, sogenannten Stresspositionen,
Aufsetzen von Kapuzen zur Verhinderung einer Orientierung und sexueller Misshandlungen. Laut des Republikanischen Anwältinnen-und Anwälteverein (RAV) haben Donald Rumsfeld und die mitbeschuldigten Berater und Generäle die Folter argumentativ vorbereitet, angeordnet und organisiert.

Am 30.11.2004 wurde die erste Strafanzeige von Wolfgang Kaleck eingereicht. Die Bundesanwaltschaft leitete damals kein Ermittlungsverfahren ein. Ihre Begründung: in der USA würde bereits ermittelt.

Doch laut RAV wurde in den Vereinigten Staaten kein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Der 'Military Commissions Act' legt gar eine Immunität der Verantwortlichen fest. "Der kürzlich verabschiedete Military Commissions Akt, der zur Amnestierung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen führt, ist sicherlich das deutlichste Zeichen des fehlenden Willens zur Strafverfolgung in den USA," sagt Michael Ratner, Präsident des Center for Constitutional Rights. "Diese Straftaten sind nicht die Fehltritte einiger fauler Äpfel, sondern waren geplant und durchgeführt auf der höchsten Ebene der US-Regierung."

Von den amerikanischen Regierunsjuristen wurden sogenannte Folter-Memos verfasst. In diesen Memoranden wird empfohlen, Mitglieder des Al-Qaida Netzwerkes und der Taliban als ungesetzliche feindliche Kämpfer anzusehen. Die Genfer-Konventionen zum Folterverbot sollte für diese Personen keine Anwendung finden.

Auch wurde die Definition von Folter umformuliert. So heisst es in einem Gutachten von dem damaliger Berater des Präsidenten und jetztigen Richter am US-Supreme Corut Jay Bybee: Wenn dem Opfer körperliche Schmerzen zugefügt würden, soll es sich nur dann um Folter handeln, wenn diese "bis zum Tod, zum Organversagen oder zu dauerhaften Schädigungen einer wichtigen Körperfunktion führe". Seelische Schmerzen "müssen zu wesentlichen seelischen Schäden von betrachtlicher Dauer führen, d.h sie müssen Monate oder gar Jahre dauern."

Das Ziel der Anzeige von Rechtsanwalt Wolfgang Kalek ist eindeutig: "Wir wollen Kriegsverbrechen, ganz gleich wo und wann und von wem begangen zur Strafverfolgung bringen bis sich irgendwo mutige Staatsanwälte und Richter finden, die sie bearbeiten. Diese Strafanzeige ist eine von zahlreichen weltweiten Bemühungen, mit juristischen Mitteln, Folter zu bekämpfen und zu verhindern. Eine von deutschen Strafverfolgern akzeptierte, andauernde Straflosigkeit für die Drahtzieher und Hintemänner der Kriegsverbrechen und Abu Ghraib und anderswo würde dramatische falsche Zeichen setzen". Nun ist die deutsche Justiz am Zug.

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