Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

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GEHEIM
amtlich geheimgehalten

......... / ........ hätten über Mittelsmänner verlautbaren lassen, dass sie zur Problematik der „Kinderfickerei auspacken", wenn die Ermittlungen gegen die Beiden nicht
beendet würden (Adressat dieser Drohungen seien unter anderem ....... und .............
gewesen).

Ähnliche Drohungen („wenn wir untergehen, packen wir zur Kinderfickerei aus") von
......... / ........ soll es nochmals während ihrer Untersuchungshaft in der JVA
Leipzig im November oder Dezember 1999 sowie im August 2000 gegeben haben.

......... / ....... sollen ebenfalls Besucher des Kinderbordells von ...... gewesen
sein und dadurch über Insiderwissen verfügt haben.

Das Landgericht Leipzig hat später das Strafverfahren gegen ......... / .......
(Aktenzeichen 100 JS 53423/99) eingestellt.

Dem ehemaligen Vorgesetzen von ......, ........ ......, sollen Hinweise auf mögliche
Disziplinarverstöße und strafbare Handlungen ........s vorgelegen haben.
Dennoch habe es ...... aus Angst unterlassen, die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justiz-
ministerium zu informieren.
....... soll ...... „erpresst" haben, damit dieser Stillschweigen bewahre.
Die Geliebte von ......, eine Staatsanwältin ........ (....) habe wiederholt unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Dieser Umstand sei von ......
toleriert worden. Damit habe ....... den ..... unter Druck gesetzt.
........ habe auch vermeiden wollen, dass seine außereheliche „Affäre" bekannt werde.

2.5 Verbindungen von ....... ....... zu dem Leipziger Kriminellen ....... ........

Im nachfolgend aufgeführten Sachverhalt soll ........ auch enge private Kontakte mit der
Bild-Zeitungsredakteurin ....... aufgenommen haben. ....... soll die Genannte, über seine Funktion als Pressesprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft hinausgehend, regelmäßigen (mindestens seit 1995) mit Informationen zum Fall ......... versorgt haben.
Die Bild-Zeitung habe nachfolgend deshalb exklusiv berichten können.

Bei ....... ......... handelt es sich um einen Wirtschaftkriminellen, der in Leipzig einige
Kneipen führt(e). Er habe auch Einblicke in das Leipziger Strichermilieu (siehe Anlagen 7 bis
13).

Seit 1992 sei ........ wegen Wirtschaftsvergehen (Steuerhinterziehung oder Betrug) in
Deutschland mit einem EU-weit gültigen Haftbefehl gesucht worden. Bis 1997 habe sich
......... mit Unterbrechungen in den USA aufgehalten.

Aufgrund einer nicht zu konkretisierenden Absprache zwischen ....... und dem
Anwalt des Gesuchten, ........... ............., habe sich ............ den deutschen
Ermittlungsbehörden gestellt. Die miteinander befreundeten ......... und ........ sollen
diesbezüglich einen „Deal" ausgehandelt haben.
Nach außen hin habe ........... diesen Fall anders dargelegt und über sein (unleserlich).
..... in die Öffentlichkeit gestreut (....... als „Held"), um seine wirkliche Motivation
(unleserlich) ....... zu verschleiern.

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