Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

Beitragsseiten


GEHEIM
amtlich geheimgehalten

...... soll gemeinsam mit ........ während seines Urlaubs privat in die USA gereist sein
und sich dort mit ....... getroffen haben.
Diese Urlaubsreise, der konkrete Zeitpunkt ist nicht bekannt, sollen ........ und .......
finanziert haben.

Nach der Rückkehr aus den USA im Jahr 1997 sei ....... zu drei Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt und in der JVA Torgau untergebracht worden. Während seiner Inhaftierung soll
........ beim damaligen JVA-Leiter Freigang für ......... bewirkt haben. ......... habe
den Freigang auch genehmigt bekommen, obwohl solche Inhaftierten wegen der Schwere der
Delikte üblicherweise keinen Freigang erhalten würden.
Nach zwei Jahren Haft sei die Freiheitsstrafe von ....... ....... zur Bewährung
ausgesetzt worden.

Die Absprache zwischen ......... und dem damaligen Leiter der JVA Torgau soll telefonisch
erfolgt sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der JVA-Leiter die rechtlich fragwürdige
Absprache mit ......... in einem internen Vermerk festgehalten haben könnte.

2.6 Verbindungen von ........... .......... zur Leipziger Rotlichtszene

Der Leipziger Rechtsanwalt ...... ........ soll Prostituierte - unter anderen zur
Befriedigung von SM-Vorlieben - seit Jahren an hohe Justizbeamte und andere Personen des
öffentlichen Lebens vermitteln. Zu den betreffenden Justizbeamten sollen aktuell mehrere
Staatsanwälte und mindestens ein Strafrichter aus Leipzig gehören.
Bei einem Staatsanwalt soll es sich um ......... ........ handeln.
Der Leipziger Strafrichter sei Anfang/Mitte 40, dunkelblond, attraktive Erscheinung und halte
sich häufig in der Szenekneipe „Sol y Mar" in Leipzig auf.
In der Leipziger Rotlichszene existieren Gerüchte, dass als Gegenleistung für diese Liebes-
dienste durch die Justizbeamten dienstliche Informationen abfließen und Verfahrensvorteile
verschafft werden sollen.

....... soll mindestens eine minderjährige Prostituierte an ........ vermittelt haben.
....... habe vereinzelt sogenannten Edelprostituierten für ganz spezielle Dominaleistungen
(z.B. Hundespiele - Freier spielt Hund und läßt sich quälen) Summen von mehreren Tausend
(unleserlich) geboten. Ein solcher Freier soll auch ........ sein.
Woher die Vermittlungssummen stammen, ist nicht bekannt.
......... soll in seiner Funktion als Rechtsanwalt aus diesen „Vermittlungen" profitiert und
(unleserlich) auch für Dritte Vorteile erzielt haben.

Bereits im Verfahren gegen ...... ...... von 1993 habe die Prostituierte ........
........ (geb. am ...........) eine Rolle gespielt.
.......... ........., Spitzname ........... sei im Kinderbordell des ....... (....)
bereits im Alter zwischen 8 und 10 Jahren sexuell missbraucht und zu einer konkret nicht
feststellbaren Zeit drogenabhängig gemacht worden.
Die ....... habe vor ca. 2 Jahren gegenüber der Bild-Zeitungsredakteurin ........ in
Leipzig geäußert, dass sie in der Vergangenheit auch sexuelle Kontakte zu hochrangigen
Justizbeamten unterhalten habe (Wohnungsprostitution). Der .......... gegenüber soll sie
(unleserlich) Namen benannt haben.

Tags: sachsensumpf, sachsensumpf-affäre, buttolo, bordell jasmin

Drucken