Auf Wiedervorlage: Die Akten der 'Sachsensumpf'-Affäre

Aktenabschrift

GEHEIM

amtlich geheimgehalten
Quellenschutz
Dresden, 14.07.2006
AG Abwicklung OK

VERMERK

1. Vorbemerkung

Die nachfolgend dargestellten Erkenntnisse wurden durch drei unterschiedliche Hinweisgeber gewonnen.
Diese Personen haben ihre Informationen unabhängig voneinander an das LfV Sachsen übermittelt.
Die Angaben werden von der Fallführung und der Unterzeichnenden als glaubwürdig eingeschätzt.

Weitere Ermittlungen durch das LfV Sachsen zu den nachfolgend geschilderten Sachverhalten sind seit dem 28.05.2006 nicht mehr möglich (Wegfall der OK-Zuständigkeit und Auflösung des OK-Referates).

Die dargestellten Erkenntnisse sind dem LfV Sachsen, Referat 33 (alt), zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Damit wurden sämtliche Informationen vor dem Urteil des SächsVGH erhoben.

Die unter Punkt 2.1 bis 2.5 sowie 4.2 aufgeführten Hinweise wurden dem LfV Sachsen im April und Mai 2005 bekannt.
Eine ausführliche schriftliche Dokumentation erfolgte jedoch erst am 24.05.2006.

Aus Angst vor .....s Kontakten zu einflußreichen Persöhnlichkeiten aus Justiz, Polizei und Politik sowie dessen Verbindungen ins Leipziger Rotlichtmillieu bestand der Hinweisgeber darauf, dass von seinen Angaben keinerlei Niederschriften gefertigt werden, keine Verwertung erfolgt und ihm absolute Vertraulichkeit zugesichert wird.
Dies wurde dem Hinweisgeber im April/Mai 2005 garantiert.
Zwischenzeitlich besteht der Hinweisgeber nicht mehr auf einem Verwertungsverbot, sondern lediglich auf auf einer Zusicherung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung seiner Identität.
Als Erklärung für seine Entscheidung gab er auf Nachfrage an, dass sein Gerechtigkeitsempfinden nunmehr seine Ängste überwiegt.

Er betonte aber ausdrücklich, dass er niemals mit dem LfV Sachsen in Verbindung gebracht werden möchte.
Der Hinweisgeber ist nicht an möglichen strafbaren Handlungen .....s beteiligt gewesen.

Die unter Punkt 2.6 bis 4.1 aufgeführten Hinweise sind dem LfV Sachsen im Mai bis Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Eine Verwendung der Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung kann nur mit einer entsprechenden Vertraulichkeitszusage erfolgen.

GEHEIM
amtlich geheimgehalten


GEHEIM
amtlich geheimgehalten

Eine Abgabe der aufgeführten Sachverhalte an die Generalstaatsanwalt Dresden wird zeitnah angestrebt. Im Vorfeld sollten vertrauliche Gespräche zwischen Vertretern des LfV Sachsen und der Generalstaatsanwaltschaft geführt werden (unter anderem zu strafrechtlichen Aspekten und Problempunkten der Abgabe).

2. Erkenntnisse zu ....... .....

2.1 Verletzung von Dienstgeheimnissen

In der sogenannten „Paunsdorf-Affaire" sind zwischen 1996 und 2000 Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen 800 AR 1783/96 geführt worden.
In diesem Zusammenhang gab es wiederholt Presseveröffentlichungen, unter anderem in:

- Leipziger Volkszeitung vom 14.11. 2000, 29.01.2001, 12.03.2001 und 12.11.2001
- Spiegel vom 13.112001
- Bild-Zeitung Leipzig vom 30.01.2001 und März 2001
- Sächsische Zeitung vom 26.02.2001

Der bezeichnete Artikel in der Bild-Zeitung vom 30.01.2001 dokumentiert durch den gleichzeitigen Abdruck von vertraulichen Verfahrensunterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig (Az. 800 AR 1783/96), dass Mitarbeiter dieser Zeitung in den Besitz von Kopien der Originalunterlagen gelangt sein müssen.
Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen unter dem Aktenzeichen 100 Ujs 8667/01 eingeleitet.

Dem LfV Sachsen liegen zu diesem Sachverhalt die nachfolgend aufgeführten Informationen vor, die als glaubhaft eingestuft werden:

....... ..... (Leitender Oberstaatsanwalt in Görlitz, bis Juni 2005 stellvertretender Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Leipzig) habe mehrfach zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.03.2001 (mindestens jedoch an zwei verschiedenen Tagen im Januar und März 2001) selbstgefertigte Kopien von Aktenbestandteilen aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Aktenzeichen 800 AR 1783/96, an die Redakteurin der Bild-Zeitung Leipzig, .......... ........., persönlich übergeben.

Eine dieser Übergaben soll zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 01.01.2001 und dem 29.01.2001 erfolgt sein.

Eine weitere Übergabe von Kopien staatsanwaltschaftlicher Verfahrensunterlagen des beschriebenen Paunsdorfverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ....... ..... im Januar oder März 2001 an die genannte Redakteurin ........ vorgenommen.
An einem nicht näher bestimmten Tag zwischen dem 22.01.2001 und 26.01.2001 oder zwischen dem 01.03.2001 und 08.03.2001, in den Nachmittagsstunden, habe er Kopien der vorbezeichneten Unterlagen an die benannte Redakteurin ........ im Cafe „ECKSTEIN" (Münzgasse 28, 04107 Leipzig) übergeben.

Ausgangspunkt dieser Übergabe sei eine vom Generalstaatsanwalt angewiesene Aktenvorlage bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewesen. Von dieser Aktenanforderung habe ........ ........ Kenntnis gehabt.

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Ob der vom Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig angeforderte Vorgang mit Kurier überbracht wurde oder per Postversand erfolgte, ist hier nicht bekannt.

Am 30.01.2001 druckte die Bild-Zeitung eines der von ........ ....... übergebenen staatsanwaltschaftlichen Dokumente ab. Es handelte sich hierbei um einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 09.03.2000 (siehe Anlage 1).

Wegen der angeblichen Brisanz der von ..... übergebenen Dokumente (Schlagzeilen für die BILD-Zeitung) habe die ....... eine sofortige Veröffentlichung beabsichtigt (nächster Tag), was ....... jedoch ablehnte.
........ Verzögerungstaktik habe gewährleisten sollen, dass der staatsanwaltschaftliche Vorgang aus Leipzig tatsächlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden als Eingang registriert werde und sich dort noch mindestens zwei Tage „körperlich" befinde. Deshalb soll auch zwischen dem Eingang bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Veröffentlichungen in der BILD-Zeitung ein Wochenende gelegen haben (als Absicherung für ...... selbst).
Die Motivation für .......s handeln sei sein persönlicher Frust und „Hass" auf die Person des Generalstaatsanwaltes ... ...... ........ gewesen.
Näheres zu den genauen Hintergründen des „Hasses" wurde hier nicht bekannt.

........s Absicht habe darin bestanden, den Verdacht für die Verletzung von Dienstgeheimnisse auf den Generalstaatsanwalt selbst oder zumindest auf einen seiner ihm unterstellten Mitarbeiter zu lenken. ....... habe gezielt den „Rücktritt" des Generalstaatsanwaltes bewirken wollen. In dem Zusammenhang habe er darauf spekuliert, dass der Generalstaatsanwalt verstärkt seit dem Jahr 2000 durch Medienveröffentlichungen und Angriffen aus den Reihen der Opposition des Sächsischen Landtages (SPD und PDS) unter Druck stand.
Die Opposition hatte unter anderem seit 1999 sowie im Juni/Juli 2000 und November 2000 wegen der „Paunsdorf-Affäre" und nichtaufgenommener Vorermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten ..... ......... wegen Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen mehrfach aufgefordert, gegen den Generalstaatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt zu ermitteln (vergleiche Anlagen 2 und 4).
Im September 2000 hatte auch ein wegen der „Paunsdorf-Affäre" einberufener Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages seine Arbeit aufgenommen.
Mit der systematisch durch ...... gesteuerten Übergabe von staatsanwaltschaftlichen Dokumenten an die Redakteurin ....... habe ....... bezüglich der Person des Generalstaatsanwaltes „das Fass zum Überlaufen" bringen wollen.

Darüber hinaus habe ...... spätestens seit dem Zeitpunkt, als er das Amt des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Leipzig ausübte, wiederholt, in einer gegenwärtig nicht zu konkretisierenden Anzahl von Fällen Kopien staatsanwaltschaftlicher Unterlagen aus Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin ...... sowie den damaligen Chefredakteur der BILD-Zeitung Leipzig, ............. ......., übergeben.

Anmerkung:
......... wurde im Herbst 2003 BILD-Chef in Stuttgart.

Die Übergabe´von verschiedenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig an .............. ....... sei mindestens bis zu seinem Wechsel nach Stuttgart erfolgt.
Ob danach noch Kontakte zwischen ........ und ...... bestanden, ist hier nicht bekannt.

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Außerdem habe ......... gezielt Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren an die Redakteurin ......... übermittelt, welche nicht von seiner Funktion als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig gedeckt gewesen sein sollen.
Nähere Einzelheiten dazu sind nicht bekannt.

Die Übergabe der Aktenkopien der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin ...... sei bis zum Wechsel von ......... ........ zur Staatsanwaltschaft ......... erfolgt.
Welcher Ermittlungs- und Strafverfahren von ............s Handeln betroffen waren, kann durch das LfV Sachsen nicht mehr ermittelt werden.

Durch den Hinweisgeber wurde auch mitgeteilt, dass ...... mit verschiedenen Mitarbeiterinnen von in Leipzig ansässigen Zeitungen sexuell verkehrt habe.
Ob .......... auch eine sexuelle Beziehung zur Redakteurin ....... unterhielt/unterhält oder andere Vorteile für übergebene Aktenkopien in Anspruch nahm, ist dem Hinweisgeber nicht bekannt.

2.2 Verrat von strafprozessualen Maßnahmen

Zwischen November 2001 und Februar 2002 soll es staatsanwaltschaftliche und/oder polizeiliche Ermittlungen in Leipzig gegegn die Beschuldigten ........ ........., ........ ............., und ...... .......... gegeben haben. Staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bzw. Tagebuchnummern der Polizei sind hier nicht bekannt.

Demnach sollen „Zigeuner-Kinder" (zwischen 8 und 10 Jahren alt) aus Tschechien nach Sachsen in eine Leipziger Wohnung gebracht und nachfolgend sexuell missbraucht werden.
Es sei geplant gewesen, die Kinder regelmäßig auszutauschen, um den sogenannten Freiern immer „Frischfleisch" zur Verfügung stellen zu können.

Dem LfV Sachsen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig operative Maßnahmen (TKÜ, Wohnungs- und Personenobservationen) eingeleitet haben soll.
In diesem Zusammenhang soll es auch Vertraulichkeitszusagen gegeben haben.
Bei dem in Rede stehenden Verfahren könnte es sich um das Aktenzeichen ... ... ........ handeln.

Anmerkung:
Aus taktischen und Quellenschutzgründen wurde auf eine Aktenanforderung durch das LfV Sachsen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig bis zum 26.05.2006 verzichtet.

Dem LfV Sachsen liegt ein ernstzunehmender Hinweis vor, ...... ....... habe aufgrund seiner guten Kontakte zu Leipziger Rechtsanwälten und Personen des Leipziger Rotlichtmilieus an einem gegenwärtig nicht näher bestimmbaren Tag zwischen dem 01.03.2002 und 31.05.2002 Tatverdächtige über geplante bzw. laufende operative Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden informieren lassen.
Weitere Einzelheiten sind hier nicht bekannt.

2.3 Besitz von Kinderpornographie

Seit einem (unleserlich) Tag zwischen 1998 und dem 23.07.2001 sei ....... ......... im Besitz von Videos gewesen, welche den sexuellen Missbrauch von Kindern

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zeigten. Diese Videos habe er im Panzerschrank seines Dienstzimmers in der Staatsanwalt-
schaft Leipzig aufbewahrt.

Aus Berichterstattungen der Leipziger Volkszeitung vom 12.04.2001 und 25.07.2001 geht hervor, dass ........ wegen Sanierungsarbeiten sein Dienstzimmer räumen mußte.
Die Öffnung des Panzerschrankes sei gescheitert. .......... behauptete, dass wohl die Zahlenkombination vertauscht worden sei (siehe Anlagen 5 und 6).

Daraufhin sei ein externer Schlüsseldienst mit der Öffnung des Panzerschrankes beauftragt
worden. Bei der Öffnung des Verwahrgelasses in den Abendstunden des 23.07.2001 seien den
Handwerkern zahlreiche Videos mit Kinderpornographie entgegen gefallen.
........ sei während des Vorfalles mit den Angestellten des Sicherheitsunternehmens
allein im Zimmer gewesen.
Daraufhin habe ........... behauptet, dass die Kinderpornos von seinem Vorgänger stammen
müssen, weil er keinen Schlüssel besäße und den Panzerschrank noch nie geöffnet habe.
Diese Angaben widersprechen seinen Äußerungen als Pressesprecher gegenüber den
Redakteurinnen der Leipziger Volkszeitung.

(.....)
Der Hinweisgeber weiß nicht, ob Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Leipzig Kenntnis von
den Geschehnissen des 23.07.2001 erhielten und was ......... danach mit den Kinderpornos
gemacht habe.

2.4 Verbindungen von .......... .......... zu ...... ......... .........

.......... und sein Freund ...... .......... (ehemaliger Vizepräsident des Landgerichtes
Leipzig unterhalten seit mindestens 1993 intensive Verbindungen und persönliche Kontakte
zu ...... ....... .............
In der Vergangenheit habe es immer wieder Hinweise auf sexuellen Missbrauch von
weiblichen Kindern und Jugendlichen durch ........... gegeben. Es soll sich auch heute
noch unter anderem in Leipzig regelmäßig mit „Kindern vergnügen".

Auch ......... und ................ sollen gelegentlich sexuell auf Kinder zurückgreifen.
........... bevorzuge jedoch den regelmäßigen Kontakt zu Dominas, welche ihm
durch namentlich nicht bekannte Leipziger Rotlichtgrößen in speziellen Objekten zur
Verfügung gestellt werden.
Dem Hinweisgeber ist nicht bekannt, ob ......... diese Liebesdienste kostenlos in Anspruch
nimmt und/oder dafür Gegenleistungen bietet (Mitteilung von drohenden strafprozessualen
Maßnahmen und vertraulichen Verfahrensinformationen, Razzien)
In der Rotlicht(unleserlich) würden zwar solche Gerüchte „kursieren", doch man halt sich dazu
grundsätzlich bedeckt. „Leute wie .........." seien „viel zu nützlich".

Im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch seien auch jährliche Flugreisen von ........,
............... und auch ............. (unbestätigt) nach Thailand zu (unleserlich).

Der Hinweisgeber gibt an, dass .........., ................ und ............. bereits (unleserlich)
1992 Kontakte zu ......... .......... unterhielten, welcher in den neunziger Jahren ein
Kinderbordell in Leipzig führte.

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Mehrere Kinder (Mädchen) sollen schon 1993 gegenüber Dritten ......., ........ und
......... als Freier benannte haben.
Einige dieser Mädchen seien später - zwischen 1999 und 2000 - in einem anderen
Zusammenhang auch durch Angehörige der Leipziger Polizeidirektion und/oder der Leipziger
Staatsanwaltschaft vernommen worden und zumindestens eine Identifizierung von ...........
und .......... vorgenommen haben.
Ob und unter welchem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen bzw. welcher polizeilichen
Tagebuchnummer Ermittlungen geführt wurden, ist hier nicht bekannt.

Anmerkung:
Recherchen in Auskunftsystemen der Strafverfolgungsbehörden ergaben, dass gegegn
........ 1993 ein Großverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter anderem
bei der Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen ... .. ..../.. geführt wurde.

Dem Hinweisgeber zufolge soll ........ den Vorsitz in einem Prozess gegen .......
geführt haben, bei dem es um einen „Deal" zwischen Richter .......... und dem
Beschuldigten ....... (vertreten durch Frau Rechtsanwältin .....) gekommen sei.
............ habe darauf hingewirkt, dass gegen ....... ein deutlich geringeres Strafmaß
verhängt wurde als ursprünglich vorgesehen - anstatt der drohenden 10-12 Jahre
Freiheitsstrafe sei ....... zu nur 4 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Auf diese Weise habe
............. den ..... „ruhig" stellen und verhindern wollen, dass ...... andere
hochrangige Personen und ........ selbst im Zusammenhang mit dem ehemaligen
Kinderbordell von .... belastet.
Um welches Strafverfahren es sich dabei handelte, ist hier nicht bekannt.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen ....... ....... und
...... ....... wegen Anstiftung zum versuchten Mord zum Nachteil des ......,
(Tatzeit 17.10.1994, Aktenzeichen Js 53423/99) wurde am 04.August 2000 Anklage
beim Landgericht Leipzig erhoben.
Von Oktober 1994 bis Mitte 19999 soll die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits Ermittlungen zu
Hintermännern des Mordauftrages geführt haben. Das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen
ist hier nicht bekannt.
Obwohl im Verlauf des Ermittlungsverfahren die Namen von ...... ......... und
..... ....... als Auftraggeber des Anschlages mehrfach fielen, seien gegen sie keine
weitergehenden Überprüfungs- bzw. Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet worden. Dafür habe
..... mit gezielten Einflussnahmen gesorgt.
Ein Staatsanwalt .. ....., Freund und Tennispartner .....s, soll in diesem
Zusammenhang auf Wunsch von ...... auch Ermittlungen behindert haben (weitere Details
konnten nicht mehr ermittelt werden).

Anmerkung:
Ermittlungen des LfV Sachsen ergaben, dass .. ..... zeitweise als Referent im
Sächsischen Staatsministeriums der Justiz tätig war.
Jetzt sei er unter anderem Namen (er habe den Namen seiner Ehefrau angenommen) als
Richter beim Amtsgericht Dresden tätig.

Zur M.... befürchtete, er und seine
„Freunde" könnten wegen der ehemaligen Kontakte zum Kinderbordell des ...... in
Verdacht (unleserlich) und Ziel von Ermittlungen werden.

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......... / ........ hätten über Mittelsmänner verlautbaren lassen, dass sie zur Problematik der „Kinderfickerei auspacken", wenn die Ermittlungen gegen die Beiden nicht
beendet würden (Adressat dieser Drohungen seien unter anderem ....... und .............
gewesen).

Ähnliche Drohungen („wenn wir untergehen, packen wir zur Kinderfickerei aus") von
......... / ........ soll es nochmals während ihrer Untersuchungshaft in der JVA
Leipzig im November oder Dezember 1999 sowie im August 2000 gegeben haben.

......... / ....... sollen ebenfalls Besucher des Kinderbordells von ...... gewesen
sein und dadurch über Insiderwissen verfügt haben.

Das Landgericht Leipzig hat später das Strafverfahren gegen ......... / .......
(Aktenzeichen 100 JS 53423/99) eingestellt.

Dem ehemaligen Vorgesetzen von ......, ........ ......, sollen Hinweise auf mögliche
Disziplinarverstöße und strafbare Handlungen ........s vorgelegen haben.
Dennoch habe es ...... aus Angst unterlassen, die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justiz-
ministerium zu informieren.
....... soll ...... „erpresst" haben, damit dieser Stillschweigen bewahre.
Die Geliebte von ......, eine Staatsanwältin ........ (....) habe wiederholt unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Dieser Umstand sei von ......
toleriert worden. Damit habe ....... den ..... unter Druck gesetzt.
........ habe auch vermeiden wollen, dass seine außereheliche „Affäre" bekannt werde.

2.5 Verbindungen von ....... ....... zu dem Leipziger Kriminellen ....... ........

Im nachfolgend aufgeführten Sachverhalt soll ........ auch enge private Kontakte mit der
Bild-Zeitungsredakteurin ....... aufgenommen haben. ....... soll die Genannte, über seine Funktion als Pressesprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft hinausgehend, regelmäßigen (mindestens seit 1995) mit Informationen zum Fall ......... versorgt haben.
Die Bild-Zeitung habe nachfolgend deshalb exklusiv berichten können.

Bei ....... ......... handelt es sich um einen Wirtschaftkriminellen, der in Leipzig einige
Kneipen führt(e). Er habe auch Einblicke in das Leipziger Strichermilieu (siehe Anlagen 7 bis
13).

Seit 1992 sei ........ wegen Wirtschaftsvergehen (Steuerhinterziehung oder Betrug) in
Deutschland mit einem EU-weit gültigen Haftbefehl gesucht worden. Bis 1997 habe sich
......... mit Unterbrechungen in den USA aufgehalten.

Aufgrund einer nicht zu konkretisierenden Absprache zwischen ....... und dem
Anwalt des Gesuchten, ........... ............., habe sich ............ den deutschen
Ermittlungsbehörden gestellt. Die miteinander befreundeten ......... und ........ sollen
diesbezüglich einen „Deal" ausgehandelt haben.
Nach außen hin habe ........... diesen Fall anders dargelegt und über sein (unleserlich).
..... in die Öffentlichkeit gestreut (....... als „Held"), um seine wirkliche Motivation
(unleserlich) ....... zu verschleiern.


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...... soll gemeinsam mit ........ während seines Urlaubs privat in die USA gereist sein
und sich dort mit ....... getroffen haben.
Diese Urlaubsreise, der konkrete Zeitpunkt ist nicht bekannt, sollen ........ und .......
finanziert haben.

Nach der Rückkehr aus den USA im Jahr 1997 sei ....... zu drei Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt und in der JVA Torgau untergebracht worden. Während seiner Inhaftierung soll
........ beim damaligen JVA-Leiter Freigang für ......... bewirkt haben. ......... habe
den Freigang auch genehmigt bekommen, obwohl solche Inhaftierten wegen der Schwere der
Delikte üblicherweise keinen Freigang erhalten würden.
Nach zwei Jahren Haft sei die Freiheitsstrafe von ....... ....... zur Bewährung
ausgesetzt worden.

Die Absprache zwischen ......... und dem damaligen Leiter der JVA Torgau soll telefonisch
erfolgt sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der JVA-Leiter die rechtlich fragwürdige
Absprache mit ......... in einem internen Vermerk festgehalten haben könnte.

2.6 Verbindungen von ........... .......... zur Leipziger Rotlichtszene

Der Leipziger Rechtsanwalt ...... ........ soll Prostituierte - unter anderen zur
Befriedigung von SM-Vorlieben - seit Jahren an hohe Justizbeamte und andere Personen des
öffentlichen Lebens vermitteln. Zu den betreffenden Justizbeamten sollen aktuell mehrere
Staatsanwälte und mindestens ein Strafrichter aus Leipzig gehören.
Bei einem Staatsanwalt soll es sich um ......... ........ handeln.
Der Leipziger Strafrichter sei Anfang/Mitte 40, dunkelblond, attraktive Erscheinung und halte
sich häufig in der Szenekneipe „Sol y Mar" in Leipzig auf.
In der Leipziger Rotlichszene existieren Gerüchte, dass als Gegenleistung für diese Liebes-
dienste durch die Justizbeamten dienstliche Informationen abfließen und Verfahrensvorteile
verschafft werden sollen.

....... soll mindestens eine minderjährige Prostituierte an ........ vermittelt haben.
....... habe vereinzelt sogenannten Edelprostituierten für ganz spezielle Dominaleistungen
(z.B. Hundespiele - Freier spielt Hund und läßt sich quälen) Summen von mehreren Tausend
(unleserlich) geboten. Ein solcher Freier soll auch ........ sein.
Woher die Vermittlungssummen stammen, ist nicht bekannt.
......... soll in seiner Funktion als Rechtsanwalt aus diesen „Vermittlungen" profitiert und
(unleserlich) auch für Dritte Vorteile erzielt haben.

Bereits im Verfahren gegen ...... ...... von 1993 habe die Prostituierte ........
........ (geb. am ...........) eine Rolle gespielt.
.......... ........., Spitzname ........... sei im Kinderbordell des ....... (....)
bereits im Alter zwischen 8 und 10 Jahren sexuell missbraucht und zu einer konkret nicht
feststellbaren Zeit drogenabhängig gemacht worden.
Die ....... habe vor ca. 2 Jahren gegenüber der Bild-Zeitungsredakteurin ........ in
Leipzig geäußert, dass sie in der Vergangenheit auch sexuelle Kontakte zu hochrangigen
Justizbeamten unterhalten habe (Wohnungsprostitution). Der .......... gegenüber soll sie
(unleserlich) Namen benannt haben.


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In diesem Zusammenhang gibt es Hinweise darauf, dass ...... und / oder ........ die
........ ....... zu nicht näher bestimmbaren Zeiten zwischen 1991 und 1993 und auch
danach sexuell missbraucht haben sollen.

......... ..... habe auch als Domina gearbeitet.
Sie habe nach der Inhaftierung von ............ als Prostituierte (auch noch im Kindesalter)
ausschließlich für ....... ......... in dessen Wohnungsbordellen gearbeitet und täte dies auch
heute noch, zumindest gelegentlich.

Anmerkung:
....... ....... hat sich über Jahre hinweg in der Leipziger Rotlichtszene zu einer
herausragenden Figur entwickelt. Er soll in Leipzig mehr als 100 Wohnungen betreiben,
die zur Prostitutionsausübung genutzt würden.
Auch der Leipziger Unternehmer ......... .......... (siehe Punkt 4.1) soll ...........s
Einfluss in der Leipziger Rotlichtszene nutzen.
Darüber hinaus verfüge ........... über erheblichen Einfluss innerhalb der Leipziger
Hooligansszene des 1. FC Lok Leipzig.

3.Verbindungen von Justizbeamten mit der kriminellen Szene

Die Leipziger Rotlichtgröße .... .......... soll seine Etablissements in Leipzig mit
Videokameras überwachen. (....) Dabei habe ........ den
Bordellbesuch des Staatsanwaltes (Sex mit einer Minderjährigen) per Überwachungskamera
aufgezeichnet und dann als (unleserlich) genutzt.
In diesem Zusammenhang soll ........ den Staatsanwalt auch mit „Kinderpornos" unter Druck
gesetzt haben.

(....)
Weiterführende Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor.

Der (unleserlich) ..... ........ ( geb. ....) sei im Jahr 2005 in der JVA Torgau
inhaftiert gewesen. Für die begangene Straftat sei die Freiheitsstrafe sehr gering ausgefallen.
In diesem Zusammenhang sei es ........ gelungen, die zuständige Staatsanwältin
(ca. Mitte 40, nicht sehr attraktiv) durch sexuelle Kontakte so zu beinflussen, dass sie sich
für ein niedrigeres Strafmaß eingesetzt habe.
Weiterführende Erkenntnisse liegen nicht vor.

Anmerkung:
............. verfüge über gute Kontakte zu OK-relevanten Italienern in Leipzig.
Darunter sind ...... ......... und ....... .......... Die Italiener sollen auch
in Russland aktiv sein.


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4. Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Leipziger Stadtverwaltung

4.1 Erkenntnisse zu ... .........

....... ......... aus Leipzig soll seit längerer Zeit versuchen, mithilfe seiner Kontakte
zu Kommunal-/Regionalpolitikern mehrere Aussiedlerheime im Großraum Leipzig / Halle zu
erwerben. ......... wolle die Heime nur kaufen, wenn die Politiker ihm zusicherten, dass
die Aussiedler auch nach dem Erwerb wieder in den Wohnungen einziehen. Nach erfolgtem
Erwerb wolle ....... die Heime mit seiner Baufirma sanieren und dann wieder an die
Aussiedler vermieten - die Miete werde über das Sozialamt an ........ abgeführt.

Ende Juni 2005 soll es ein Treffen zwischen ..... ...... , seinem Rechtsanwalt
......... ......... und ........ ...... in Markkleeberg gegeben haben. Der Hintergrund der
Absprachen war die Umwandlung eines Markkleeberger Grundstücks in Bauland und dessen
Erwerb durch ....... . Verkäufer dieses Grundstückes sei eine Berliner Immobilienfirma
gewesen, die durch ....... vertreten wurde. ............ habe das Grundstück nur
erworben, da ihm ...... zugesichert habe, dass dieses in Bauland umgewandelt werde. Der
Kaufpreis sei ein sechsstelliger Betrag gewesen. Die Summe soll durch ........ Anfang
Juli 2005 in bar gezahlt worden sein.

Darüber hinaus liegen dem LfV Sachsen Hinweise vor, wonach ...... ........ zu dem
Teilnehmerkreis eines regelmäßigen „Stammtisches" wichtiger Unternehmer, hochrangiger
Vertreter der Stadtverwaltung und Kommunalpolitiker im Leipziger Restaurant "Trattoria No. 1" (Waldstraße 64) gezählt habe. Während des „Stammtisches" soll es unter anderem zu
rechtswidrigen geschäftlichen Absprachen zwischen Unternehmern und hochrangigen
Vertretern der Stadtverwaltung Leipzig gekommen sein.
Zu den weiteren Teilnehmern des „Stammtisches" sollen unter anderen folgende Personen
gehört haben:

- ...... ...........
- ........... .....
- ....... ..........
- .... ..........
- ...... .....

4. 2 Erkenntnisse zu Verbindungen der Leipziger Stadtverwaltung zur Rotlichtszene

Mitarbeiter der Leipziger Stadtverwaltung (insbesondere aus der Führungsriege) sollen
regelmäßig unter anderem im Nachtclub und Bordell „APHRODITE" in Leipzig verkehren.
Auch im Gebäude der Stadtverwaltung Leipzig selbst würden in regelmäßigen Abständen
„Sexpartys" für einen engen Mitarbeiterkreis durchgeführt. Dazu werden Prostituierte über
spezielle Zuhälter angemietet, welche teilweise mit dem Taxi ankommen sollen. Die Damen
würden dann diskret ins Gebäude gebracht.
Auf diese Weise seien unter den Teilnehmern auch gegenseitige Abhängigkeiten geschaffen
(unleserlich), damit keiner den anderen offenbart.


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Solche Sexpartys seien bereits durch den damaligen Oberbürgermeister ..........
............ geduldet worden. Damals seien unter anderem auch mehrfach ..........
............ und ......... ..... Gäste der genannten Partys in der Stadtverwaltung
gewesen.
Mit welchen Geldern die Partys finanziert und die Prostituierten bezahlt worden sind, kann
nicht mehr ermittelt werden.

Durch mehrere Hinweisgeber wurde unabhängig voneinander dem LfV Sachsen bekannt, dass
bereits seit vielen Jahren in Leipzig unangekündigte Kontrollen des Ordnungsamtes sowie
Razzien der Leipziger Polizei in einschlägig bekannten Bordellen durch Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Leipzig an den jeweiligen Bordellbesitzer verraten werden sollen.
Zuhälter und Prostituierte würden stets genau wissen, wann (Tag und Uhrzeit) Kontrollen
erfolgen.

............
........................

Verfügung

............. .................
............
..........
.... ....... ....... .......

Tags: sachsensumpf, sachsensumpf-affäre, buttolo, bordell jasmin

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