G 20: Polizei will Aufnahmen von Journalisten (Zapp, NDR)

von Fred Kowasch

Als Berichterstatter gehörst Du raus auf die Straße. Mitten hinein in die Auseinandersetzungen der Republik. Das ist zumindest - meine - Berufsauffassung. 2017 berichteten wir auch über die Proteste am Rande des G-20-Treffen in Hamburg oder die Demonstrationen von 'Ende Gelände' im Rheinischen Braunkohlerevier. Natürlich gehören zur Arbeit - nicht nur vor Ort - auch Hintergrundgespräche. Meist sind dies Begegnungen ohne Handy und Kamera. Der Informant muß sich sicher fühlen. Ich will ja auch etwas Neues erfahren. Nur wenn Vertrauen besteht, kann dies überhaupt gelingen.

Dazu gibt es im Presserecht für Journalisten und Berichterstatter den Informantenschutz. Er leitet sch direkt aus Artikel 5 des Grundgesetzes ab. Wenn nun die Polizei - wie im Fall von G-20 in Hamburg geschehen - TV-Medien dazu auffordert, ihr Drehmaterial herauszugeben, dann unterhölt sie damit das Grundgesetz. Um es klar zu sagen: mit uns wird es so etwas nicht geben. Wir sind kein Erfüllungsgehilfe irgendwelcher Strafverfolgungsbehörden. Keine Büttel des Systems. Da kann kommen, wer will. Da können sich unserer Informanten sicher sein.

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